Mittwoch, 3. November 2010

Hinweis: Verkauf von handgestempelten Erzeugnissen

Stampin' Up!s Angel Policy: Wenn Ihr auf den kommenden Weihnachts- oder Nikolausmärkten selbstgemachte Produkte mit Stampin' Up! Motiven verkaufen möchtet, denkt bitte daran, daß dies nur unter bestimmten lizenzrechtlichen Gegebenheiten möglich ist. Einzelheiten erfahrt Ihr hier auf unserer Kundenhomepage. So benötigt Ihr beispielsweise den einzelnen Stempel "Handgefertigt" (S. 113) um Eure Erzeugnisse entsprechend zu kennzeichnen. Bestellen könnt Ihr den Stempel zum Beispiel gleich bei meiner nächsten Sammelbestellung diesen Sonntag.

Alle Anderen besuchen mich an meinem Stand auf dem Rosbacher Nikolausmarkt und decken sich dort mit Weihnachtskarten ein? Einzelheiten folgen noch...

Nachtrag vom 07.11.2010: Inzwischen haben mich zu diesem Thema per Email einige verdutzte Anfragen erreicht. Bitte prüft den Einsatz Eurer Stempel. Alle Hersteller die ich kenne handhaben den kommerziellen Gebrauch ihrer lizenzrechtlich geschützen Stempeldesigns ähnlich, es ist Euch nur anscheinend bisher entgangen. Alle Webseiten haben Hinweise hierzu. Online Shops die in Deutschland amerikanische Produkte vertreiben, verweisen hierzu auf die Hersteller. Viele Unternehmen verlangen sogar schriftliche Genehmigungen. Dabei ist es egal ob Ihr Projekte für einen guten Zweck oder in geringer Stückzahl herstellt. Sobald verkauft wird ist dies keine nur ausdrücklich gestattete private Nutzung der Motive mehr. Bei Stampin' Up! ist es ganz einfach. Den Stempel mit der eingeschränkten Lizenz drauf (S. Ideenbuch & Katalogs. 113) und gut iss'.

1 Kommentar:

Related Posts Plugin for WordPress, Blogger...